AGB / Widerruf
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HÖRTEC Hörsysteme GmbH für Versorgungen mit Hörhilfen, Zubehör und Reparaturen
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Kunden (Verbraucher). Vertragsgegenstand ist die Versorgung mit Hörhilfen, Zubehör für Hörhilfen und Reparaturen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Ablauf der Hörhilfenversorgung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Die Erstversorgung und die vorzeitige Widerversorgung (z. Bsp. wegen Verlust oder Beschädigung) mit Hörhilfen beginnt mit der Diagnose, Indikation und der Verordnung einer Hörhilfe durch den HNO-Arzt. Entscheidet sich der Kunde für eine Hörhilfenversorgung durch die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH, wird die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH Vertragspartner des Kunden. Der Vertrag über die Hörhilfenversorgung kommt mit der Bestellung durch den Kunden zustande, sofern die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH nicht innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang (Bestelldatum) diesen schriftlich ablehnt.
Der Kunde ist zur Abnahme bestellter Ware spätestens zu dem vereinbarten Liefertermin verpflichtet. Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist nicht ab, ist HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. Lässt der Kunde auch diese Nachfristsetzung fruchtlos verstreichen ist HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH berechtigt, dem Kunden die bestellte Ware zuzusenden und zu berechnen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Erhalt der von der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH auf seine Bedürfnisse angepassten Hörhilfe nach Eingliederung auf der Rückseite der ohrenärztlichen Verordnung zu bestätigen (vergleichsweise kann auch die interne Empfangsbestätigung der HÖRTEC Hörsysteme GmbH verwendet werden). Der Kunde ist berechtigt, die Versorgung ab diesem Zeitpunkt (Tag der Eingliederung) für die Dauer von bis zu drei Wochen zu erproben. Die Erprobungszeit kann auf Wunsch des Kunden zur Erreichung einer bestmöglichen Hörhilfenversorgung verlängert werden. Die Versorgung mit Batterien während der Erprobungszeit erfolgt für den Kunden kostenlos. Die Erprobung endet mit der endgültigen Abgabe der Hörhilfe.
2.3. Während der Erprobungszeit von bis zu drei Wochen, die mit der Eingliederung/Aushändigung der angepassten Hörhilfe(n) beginnt, kann der Kunde ohne Angabe von Gründen die von der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH gelieferte(n) Hörhilfe(n) nebst Zubehör an die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH zurückgeben. Die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH erhebt in diesem Fall keine Kosten für die begonnene Versorgung, es sei denn, die Hörhilfe(n) werden aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nur im beschädigten Zustand zurückgegeben. In diesem Fall erhebt die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH gegenüber dem Kunden die erforderlichen Kosten der Reparatur, höchstens jedoch den auf der Bestellung ausgewiesenen Kaufpreis für die Hörhilfenversorgung, bei gesetzlich Krankenversicherten Kunden höchsten den auf der Bestellung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich der bei erfolgreicher Versorgung von dem zuständigen Kostenträger übernommenen Festbeträge bzw. der mit der Krankenkasse vereinbarten Vergütungen.
2.3.1. Bei Bestellungen von maßgefertigten Otoplastiken und IdO Hörsystemen entstehen bei Rückgabe oder Versorgungsabbruch für den Kunden die festgelegten Kosten laut Bestellung.(siehe Bestellschein)
2.4. Für den Fall, dass der gesetzlich krankenversicherte Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtung verstößt, den Erhalt der Hörhilfe(n) anlässlich des ersten Eingliederungstermins (Tag der Aushändigung der Hörhilfe) auf der Rückseite der ohrenärztlichen Verordnung durch Unterschrift zu bestätigen, mit der Folge, dass die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH deshalb die Hörhilfenversorgung gegenüber dem zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) nicht abrechnen kann, ist die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH berechtigt, den Kunden – neben den auf der Bestellung ausgewiesenen Eigenanteil – mit den Kosten zu belasten, welche der zuständige Kostenträger übernommen hätte.
3. Vergütung
3.1. Die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH rechnet bei einer Hörhilfenversorgung von gesetzlich krankenversicherten Kunden die bundeseinheitlichen Festbeträge bzw. die vertraglich mit der Krankenkasse vereinbarte Vergütung direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab. Für den Fall, dass der Kunde sich für eine Hörhilfenversorgung mit Eigenanteil entschieden haben sollte, rechnet die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH den vereinbarten Eigenanteil direkt mit dem Kunden ab. Soweit der Kunde zur gesetzlichen Zuzahlung gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 i.V.m. § 61 Satz 1 SGB V in Höhe von 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch € 5,00 und höchsten € 10,00 je Hilfsmittel, verpflichtet ist, ist diese ausweislich der gesetzlichen Regelung des SGB V vom Kunden nach Rechnungsstellung an die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH zu entrichten.
3.2. Gegenüber privat krankenversicherten Kunden erhebt die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH den auf der Bestellung ausgewiesenen Gesamtzahlbetrag.
3.3. Die Rechnungsbeträge verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Gewährleistung
4.1. Die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH haftet für eine nach dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Hörhilfe(n) (ausgenommen hiervon sind Baugruppen, wie z.B. Schlauchsysteme, Otoplastiken und Hörer im Ohr, die bestimmungsgemäß eine begrenzte Lebensdauer haben und Zubehör wie z. B. Batterien) in Werkstoff und Werkarbeit für die Dauer von zwei Jahren ab Aushändigung der Hörhilfe(n). Beschädigungen und Mängel, die erwiesener Weise auf Missbrauch oder inadäquate Behandlung der Hörhilfe(n) durch den Kunden oder einen Dritten beruhen, sind von der Haftung ausgeschlossen. Selbiges gilt für Defekte, die auf den Verschleiß eines Gerätes durch Dämpfe im Gehörgang, ausgelaufene Batterien, Schweiß, Feuchtigkeit, Sturz, physische Gewalteinwirkung, Schäden durch Einwirkung von Bestrahlung usw. zurückzuführen sind.
4.2. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat der Kunde der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH unverzüglich das gesetzliche Recht zur Nacherfüllung einzuräumen (§ 439 BGB). Dies geschieht durch Übergabe oder Versand der Ware unter Beschreibung des aufgetreten Mangels an die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH. Für den Fall, dass der Kunde sich für einen Versand entscheidet, muss dieser eine Verpackung wählen, die die Hörhilfe(n) gegen übliche Beanspruchungen/Transportschäden, denen die Verpackung normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, oder Fall), sicher schützen. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verpackung entstehen, ist eine Haftung der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, den Nachweis der Versendung (Einlieferungsschein, Versandbestätigung o.ä.) der Hörhilfe(n) an die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH ordnungsgemäß aufzubewahren und im Falle eines Verlustes diesen der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH auszuhändigen.
4.3. Für den Fall, dass der Kunde Reparaturen an von der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH gelieferten/ausgehändigten Hörhilfe(n) durch von der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH nicht autorisierte Dritte (Fremdreparaturen) vornehmen lässt, ohne die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH zuvor erfolglos auf Nacherfüllung in Anspruch genommen zu haben, erlischt jedwede Haftung der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH bezüglich dieses Mangels bzw. etwaiger Mangelfolgeschäden.
4.4. Für Hörsysteme und das Zubehör, wie Ladestationen, TV Zubehör und Trockengeräte gilt eine Garantiefrist von 12 Monaten, gerechnet ab der Rechnungserstellung an den Endkunden. Bei IdO -Schalen gilt eine Garantiefrist von 90 Tagen.
5. Reparaturen
5.1. Bei Reparaturaufträgen gesetzlich krankenversicherter Kunden für durch die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH gelieferte Hörhilfen rechnet die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH die mit der gesetzlichen Krankenkasse vereinbarten Vergütungen unmittelbar der Krankenkasse gegenüber ab.
5.2. Sofern zwischen der gesetzlichen Krankenkasse des Kunden und der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH eine von der gesetzlichen Krankenkasse zu entrichtende Reparatur-/Garantiepauschale vereinbart wurde, die eine über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehende Zeit (z. B. die Regelgebrauchszeit von 6 Jahren) umfasst, deckt diese bei einer Hörhilfenversorgung in der Regel alle Reparaturen durch die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH ohne weitere Kosten für den Kunden ab. Die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH informiert den Kunden auf Nachfrage oder im Falle eines Reparaturauftrages darüber, ob und ggfls. zu welchen Bedingungen ein solcher Vertrag mit seiner gesetzlichen Krankenkasse vereinbart wurde.
5.3. Bei Reparaturen an von der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH gelieferten Hörhilfen mit privaten Eigenanteil des Kunden ist die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH – ungeachtet davon, ob mit der Krankenkasse des Kunden eine Reparatur-/Garantiepauschale vereinbart ist – berechtigt, ggfls. Eigenanteile für Reparaturen zu erheben; die Reparatur wird in diesen Fällen erst nach schriftlichem Auftrag des Kunden auf Basis eines zuvor erstellten Kostenvoranschlags durchgeführt.
5.4. Bei Reparaturaufträgen von privat krankenversicherten Kunden berechnet die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH die Reparaturpreise gemäß Preisliste nach jeweils aktuellem Stand; die Reparatur wird erst nach schriftlichem Auftrag des Kunden durchgeführt. Wünscht der privat krankenversicherte Kunde vor Reparaturleistung einen Kostenvoranschlag, so wird die Reparatur durch die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH erst nach Erteilung eines Reparaturauftrages auf Grundlage des Kostenvoranschlages durchgeführt. Die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden (Kostenvoranschlagsdatum).
5.5. Die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH empfiehlt, u. U. erforderlich werdende Kontrollen, Wartungen und Reparaturen auch nach Ablauf der zweijährigen Sachmängelhaftung bzw. der 12 monatigen Garantiezeit von der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH vornehmen zu lassen.
6. Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt
6.1. Rechnungen der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH an den Kunden sind innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen den Zahlungsanspruch der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt.
6.2. Bis zur Erfüllung der Zahlungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, dem jeweiligen Kostenträger und/oder dem Kunden behält sich die HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH das Eigentum an gelieferten Hörhilfen und nicht zum Verbrauch bestimmten Zubehör vor (Vorbehaltsware).
7. Ablehnung der Kostenübernahme durch Kostenträger
Für den Fall, dass der zuständige Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung Bund) grundsätzlich von diesem zu tragende Kosten der Hörhilfenversorgung trotz der vertragsärztlichen Verordnung und des erfolgreichen Abschlusses bzw. die Kosten geleisteter Reparaturen nicht oder nicht vollständig übernimmt, hat der Kunde die Festbeträge bzw. die mit der Krankenkasse vereinbarten Vergütungen selbst zu tragen. Nach dem Sozialgesetzbuch obliegt es grundsätzlich dem Kunden, einen unter Umständen bestehenden, ihm gegenüber aber verweigerten Anspruch gegen den zuständigen Kostenträger durchzusetzen.
8. Datenschutz
Es wird auf die vom Kunden unterzeichneten Einwilligungserklärungen sowie auf das ausgehändigte gesonderte Informationsblatt zum Datenschutz nach EU-DSGVO verwiesen.
9. Erfüllungsort und Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und der HÖRTEC HÖRSYSTEME GmbH unter Einschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen bzw. der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
Wichtiger Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden. Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.
Gesetzliches WiderrufsrechtWiderrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Ein Umtauschrecht besteht nicht, bei folgenden medizinischen Hilfsmittel, wie Hörgeräte, Lautsprecher für Hörgeräte und maßgefertigte Otoplastiken.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
HÖRTEC Hörsysteme GmbH
Allmandstr. 10
88045 Friedrichshafen
fn@hoertec-hoersysteme.de
Tel. 07541-3713050
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware, wenn die Rücksendung innerhalb Deutschlands erfolgt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an HÖRTEC Hörsysteme GmbH - Allmandstr. 10, 88045 Friedrichshafen, fn@hoertec-hoersysteme.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n) (*)/die Erbringung folgender Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s)(nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes bitte streichen
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 10 Gewährleistung
Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
§ 12 Allgemeine Bestimmungen
(1) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der HÖRTEC Hörsysteme GmbH vereinbart.
(2) Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Hinweis zur Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.